DJ RASO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - DJ RASO

§ 1 Vertragspartner

• Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen dem Veranstalter (Kunden) und DJ RASO (folgend: Ralph Oppermann) abgeschlossen wird.

§ 2 Angebot

• Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
• Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage.

§ 3 Vertragsabschluss

• Bei jeder Buchung erhält der Veranstalter einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Ralph Oppermann nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.
• Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
• Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Veranstalter und Ralph Oppermann, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

§ 4 Gage / Zahlung

• Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem im Veranstaltungsvertrag angegebenen Preis.
• Wenn nicht anders vereinbart ist, enthält der vereinbarte Preis alle anfallenden Nebenkosten, eine auf die Veranstaltung angepasste professionelle Ton- & Lichtanlage sowie die Leistungen von DJ RASO.
• Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus der im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Zeit bzw. den örtlichen Anweisungen des Veranstalters.
• Die vereinbarte Gage ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens am Veranstaltungstag in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
• Bei vorzeitigem Abbruch oder Ausfall der Veranstaltung, ist trotzdem die vereinbarte Gage zu zahlen.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Buchung

• Beide Parteien können innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Vertrags ohne Angaben von Gründen schriftlich (per Post oder E-Mail) zurücktreten.
• Sollte die Veranstaltung durch Absage des Veranstalters nicht stattfinden, so fallen Stornierungsgebühren nach folgender Kostentabelle an:

- Stornierung bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
o 40% des im Vertrag festgehaltenden Betrags

- Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
o 60% des im Vertrag festgehaltenden Betrags

- Stornierung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
o 75% des im Vertrag festgehaltenden Betrags

- Stornierung bei weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
o 100% des im Vertrag festgehaltenden Betrags

• Die Stornogebühr ist nicht fällig, bei schwerer Krankheit oder Tod des Veranstalters oder dessen Familie.
• Bei Verschiebung der Veranstaltung mit Vereinbarung eines Ersatz-Termins ist eine Stornogebühr in Höhe von 20% fällig, wenn die Umbuchung innerhalb von 7 Tagen vor dem Ursprungstermin erfolgt. Verschiebungen bei mehr als 7 Tagen vor dem Ursprungstermin sind kostenfrei, solange Ralph Oppermann als DJ RASO wieder gebucht wird. Ansonsten greift die o. g. Regelung der Stornogebühr.
• Für ein Nichterscheinen des Künstlers am Veranstaltungstag wird eine maximale Konventionalstrafe in Höhe der Vereinbarten Grundgage fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, technische Ausfälle, Diebstahl, andere wichtige Gründe (Höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
• Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung einer gleichwertigen Ton- & Lichtanlage mit DJ.
• Insgesamt sind gegenseitige Schadenersatzansprüche auf die Höhe der vereinbarten Grundgage bzw. des Pauschalpreises begrenzt.
• Bei absolutem Verbot der Veranstaltung, z. B. durch behördliche Anordnungen (Beispiel Corona-Virus o. ä.), findet die obige Festsetzung der Stornogebühr keine Anwendung. Wird die Veranstaltung unter diesem Gesichtspunkt verschoben und ein neuer Ersatz-Termin vereinbart, entfällt ebenfalls die Stornogebühr.
• Bei einer Absage im Zusammenhang mit Corona-bedingten oder anderen ähnlichen Beschränkungen wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des im Vertrag festgehaltenen Betrags fällig innerhalb der o. g. Zeiträume.

§ 6 Leistungserfüllung

• Die Leistungserfüllung durch Ralph Oppermann als DJ RASO umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) sowie Moderation im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Ralph Oppermann keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter spezielles Equipment (mind. zwei Monitorlautsprecher und ein Subwoofer) zu stellen.
• Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
• Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt.
• Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 200 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
• Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 100,00 EUR pro angebrochene 100 Kilometer an.
• Die DJ-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit von DJ RASO beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
• Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Ralph Oppermann fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Veranstalters sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
• Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt Ralph Oppermann keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Ralph Oppermann an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Ralph Oppermann installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Ralph Oppermann nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).

 § 7 Musikauswahl

• DJ RASO ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche können durch den Veranstalter und seine Gäste bei DJ RASO aufgegeben werden. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. DJ RASO ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.

§ 8 Haftung

• Für Personen und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ RASO verursacht worden ist.
• Für Schäden an Equipment und Musiktonträgern des DJs, die während einer Veranstaltung durch die Gäste verursacht werden, haftet ebenfalls der Veranstalter.
• Sofern DJ RASO durch nicht von ihm zu verantwortenden Umständen und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall– oder Stromschwankungen, technischer Ausfall der Beschallungs- & Lichtanlage etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§ 9 Nächtigungsspesen

• Befindet sich der Veranstaltungsort über 200 km vom Wohnort des DJs entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein- oder Zweibettzimmer in einem Hotel (Kategorie: 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

§ 10 Gema

• Durch Ralph Oppermann werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter muss ggf. bei seiner GEMA-Anmeldung angeben, dass DJ RASO - im Sinne der GEMA - auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet. Privatfeiern, wie z. B. Hochzeiten oder Geburtstage, sind in der Regel von der GEMA befreit.

§ 11 Allgemeines

• DJ RASO unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung oder Moderation den Weisungen der Gäste oder des Veranstalters.
• Soweit im Vertrag keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden stellt der Veranstalter die Stromversorgung (je mindestens 230V/16A für Ton- & Lichttechnik), eine Stellfläche von min. 4x2m, bei Außenveranstaltungen effektiven 100% Regenschutz für die Technik, angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.
• Bei engen Platz- & Raumverhältnissen kann DJ RASO, die Ton- & Lichtanlage reduzieren, um eine Gefährdung für die Gäste zu vermeiden.
• Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass die Veranstaltung auf der Webseite von DJ RASO in die Referenzliste (ohne persönliche Daten) eingetragen wird und ggf. Bilder der Veranstaltung veröffentlich werden. Sollten Personen auf den Bildern zu sehen sein, werden diese unkenntlich gemacht.
• Anfragen über das Kontaktformular meiner Webseite (www.dj-raso.de) sind unverbindlich.

§ 12 Salvatorische Klausel

• Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 13 Gerichtsstand

• Der Gerichtsstand ist Lüneburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




Stand 06/2023

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